Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Artikel 1 Abtretungen

Nur LAW FIRM ist der Auftragnehmer des Mandanten. Die Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden keine Anwendung. LAW FIRM führt den ihr erteilten Auftrag ausschließlich zugunsten des Mandanten aus. Dritte können aus der Art und Weise, wie der Auftrag ausgeführt wird, oder aus den Ergebnissen des Auftrags keine Rechte von LAW FIRM ableiten. Der Mandant stellt LAW FIRM von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit oder aufgrund der von LAW FIRM zugunsten des Mandanten erbrachten Leistungen entstehen.

Artikel 2 Gebühren und Kosten

LAW FIRM stellt dem Mandanten in regelmäßigen Abständen Honorar, Bürokosten und Auslagen in Rechnung. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, wird das Honorar auf der Grundlage des jeweils gültigen Stundensatzes berechnet. Die Stundensätze der Anwälte variieren je nach der Erfahrung der mit dem Fall befassten Anwälte. Bei einem Streitwert von mehr als 1.000.000 EUR kann sich der Stundensatz um den Faktor 1,25 erhöhen. LAW FIRM ist berechtigt, die geltenden Stundensätze in regelmäßigen Abständen anzupassen. Die neuen Sätze gelten auch für laufende Verfahren ab dem Zeitpunkt der Festsetzung der neuen Sätze. Die Bürokosten werden pauschal mit 5 % des Honorars berechnet. Auslagen, wie z.B. Gerichtsvollziehergebühren, Gerichtskosten, Kosten für Auszüge und Kosten im Zusammenhang mit der Einschaltung von Dritten, wie z.B. Anwälten in anderen Rechtsordnungen, sind ausdrücklich nicht in den Bürokosten enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt. LAW FIRM ist jederzeit berechtigt, einen Vorschuss für die zu leistende Arbeit und die anfallenden Kosten zu verlangen. Diese Vorschüsse werden während oder am Ende des Mandats abgerechnet.

Artikel 3 Zahlung

Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, ist der Mandant von Rechts wegen in Verzug. LAW FIRM kann in diesem Fall die gesetzlichen Handelszinsen und eine Entschädigung für die entstandenen außergerichtlichen Inkassokosten verlangen. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden bei Privatkunden auf der Grundlage der "Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten" berechnet. In allen anderen Fällen belaufen sich die Inkassokosten auf 15 % der ausstehenden Rechnungen mit einem Mindestbetrag von 150 EUR. Wenn eine andere Person als der Mandant, der Schuldner, letztendlich für die Kosten der Rechnung verantwortlich ist, bleibt der Mandant gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Rechnung verantwortlich.

Artikel 4 Einschaltung von Dritten

LAW FIRM ist berechtigt, im Rahmen der Auftragserfüllung Dritte im Namen und auf Kosten des Mandanten einzuschalten. In diesem Zusammenhang gilt LAW FIRM als vom Mandanten bevollmächtigt, etwaige Haftungsbeschränkungen und/oder -ausschlüsse im Namen des Mandanten zu übernehmen. LAW FIRM haftet nicht für Mängel in der Leistung dieser Dritten. Wenn und soweit erforderlich, kann LAW FIRM ihre Ansprüche gegen Dritte auf Verlangen an den Mandanten abtreten.

Artikel 5 Haftung und Erlöschen

Die Haftung von LAW FIRM ist auf den Betrag begrenzt, den der Haftpflichtversicherer in dem betreffenden Fall deckt, zuzüglich des Betrags der Selbstbeteiligung, die nach dieser Police gilt. Lehnt der Haftpflichtversicherer, aus welchem Grund auch immer, einen Zahlungsanspruch ab, so ist die Haftung von LAW FIRM in jedem Fall auf die Höhe des in dem betreffenden Fall in Rechnung gestellten Honorars zuzüglich eines Betrages von EUR 50.000 begrenzt, wobei der Gesamtbetrag auf EUR 100.000 begrenzt ist. Die Haftung für mündlich, aber nicht schriftlich erteilten Rat ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden, die durch den Verlust von Daten, Sicherheitsverletzungen, die vorübergehende oder dauerhafte Nichtverfügbarkeit des Zugriffs auf die Dateien eines digitalen Mandanten oder andere durch die Verwendung digitaler Geräte verursachte Vorfälle verursacht werden, ist vollständig ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit seitens der Anwaltskanzlei oder ihrer Angestellten oder leitenden Angestellten verursacht. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches verjährt jedes Klagerecht 12 Monate nach dem Haftungsfall, der vernünftigerweise hätte bekannt sein können, oder (wenn dieser Zeitpunkt nicht bestimmt werden kann) 2 Jahre nach dem Datum der letzten Rechnung. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten auch für den Mandanten, wenn ein Dritter Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit den von LAW FIRM für den Mandanten erbrachten Leistungen geltend macht. Schadensersatzansprüche gegen Mitarbeiter, Rechtsanwälte, Geschäftsführer von Berufsgesellschaften, Gesellschafter und andere (juristische) Personen, die an der Ausführung des Auftrages im Namen von LAW FIRM beteiligt sind, sind ausgeschlossen. Es handelt sich um eine Drittschuldnerklausel, auf die sich die genannten Personen jederzeit berufen können.

Artikel 6 Personenbezogene Daten

LAW FIRM verarbeitet personenbezogene Daten des Klienten im Rahmen der Ausführung des/der vom Klienten erteilten Auftrags/Aufträge. Nach den für LAW FIRM geltenden Rechtsvorschriften ist LAW FIRM verpflichtet, die Identität des Mandanten festzustellen und in bestimmten Fällen zu überprüfen. Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Mandant mit den Bestimmungen dieses Artikels einverstanden. Der Mandant bestätigt, davon Kenntnis zu haben und akzeptiert, dass die Verwaltung des digitalen Zugangs des Mandanten zu Akten und anderen Dokumenten und die Speicherung der digitalen Akten von LAW FIRM im Allgemeinen an ausgewählte Auftragsverarbeiter ausgelagert wird, die die Akten in Datenzentren in der EU oder in anderen Ländern speichern, sofern ein gleichwertiges Sicherheitsniveau wie in der EU gewährleistet ist. Diese Auftragsverarbeiter gewährleisten die Sicherheit der personenbezogenen Daten unter Einhaltung geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen. LAW FIRM hat mit diesen Auftragsverarbeitern Auftragsverarbeitungsverträge im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (AVG) abgeschlossen und wird dem Mandanten auf erstes Anfordern eine Kopie davon übermitteln. LAW FIRM speichert personenbezogene Daten nicht länger als unbedingt erforderlich oder ausschließlich aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung, falls diese besteht.

Artikel 7 Sonstiges

LAW FIRM speichert eine Akte digital und bewahrt sie 10 Jahre lang auf, nachdem die letzte Rechnung versandt worden ist. Nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist wird die gesamte Akte vernichtet, so dass keine weiteren Dokumente aus dieser Akte bei LAW FIRM angefordert werden können.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für eventuelle Zusatz- und/oder Folgeaufträge des Auftraggebers.

Die Klauseln in diesen Bedingungen gelten auch zugunsten aller Praxisgesellschafter und aller für LAW FIRM tätigen Rechtsanwälte und Angestellten sowie aller von LAW FIRM mit der Durchführung beauftragten Personen als aufgestellt.

Artikel 8 Anwendbares Recht und Streitbeilegung

Das Rechtsverhältnis zwischen LAW FIRM und dem Mandanten unterliegt dem niederländischen Recht. Für Streitigkeiten zwischen LAW FIRM und dem Mandanten ist ausschließlich die Niederlassung Roermond des Bezirksgerichts Limburg zuständig, es sei denn, das Gesetz sieht zwingend ein anderes Gericht vor. Tritt LAW FIRM in einem Verfahren als Kläger auf, ist sie berechtigt, den Streitfall dem zuständigen Gericht am Wohnsitz des Mandanten vorzulegen.

 

M&A/FIRM
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