Nachhaltigkeit und ESG für mittelständische Unternehmen

Nachhaltiges Wirtschaften: Das ist ein Schlagwort. Heutzutage kann man es nicht mehr ignorieren - und wird es auch nicht. Noch vor 10 Jahren konnte man sich mit einem Satz unter seiner E-Mail begnügen: "Denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken". Heutzutage ist nachhaltiges Wirtschaften zu einer ernsthaften und schweren Verpflichtung für Unternehmen geworden.

Gesetzgebung im Entstehen

In verschiedenen Ländern und auf EU-Ebene werden in rasantem Tempo Gesetze erarbeitet, die die Nachhaltigkeit in vielen Bereichen fördern sollen. Deutschland ist mit dem Lieferkettengesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, Vorreiter. Dieses Gesetz hat bereits eine Aktualisierung erfahren: Seit dem 1. Januar 2024 gilt es für alle Unternehmen mit einer (Niederlassung) in Deutschland und mehr als 1.000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2025 kann diese Grenze noch weiter gesenkt werden.

CSRD

Ebenfalls im Januar 2023 trat die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) in Kraft. Nach dieser Verordnung müssen berichtspflichtige Unternehmen in ihrem Jahresbericht Rechenschaft über die Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele ablegen. Am 14. Dezember 2023 einigten sich der Europäische Rat und das Parlament auf die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die europäische Variante des Lieferkettengesetzes. Sie soll für große Unternehmen gelten, aber indem sie diese zur Überwachung ihrer gesamten Wertschöpfungskette verpflichtet, gilt die Richtlinie indirekt für die gesamte Wirtschaft inklusive dem Mittelstand.

Damit wird Nachhaltigkeit mehr als nur ein Marketingbegriff, sie wird zu einem ernsthaften Aspekt der Wirtschaft, der sich in vielen Bereichen auswirkt. Auch und gerade für den mittelständischen Unternehmer. Wie und auf welche Weise, erfahren Sie in diesem Artikel, und wir geben Ihnen auch Tipps, wie Sie richtig auf diesen Trend reagieren und was Sie rechtlich tun können, um ESG-konform zu werden.

Was ist ESG?

ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Verwaltung (Governance). Sie werden umgangssprachlich auch unter dem Begriff "Nachhaltigkeit" zusammengefasst. In der Wirtschaft bedeutet es die Nachhaltigkeit eines Unternehmens in allen Bereichen, von den Auswirkungen auf die Umwelt bis zum Umgang mit den Menschen in der gesamten Lieferkette und natürlich dem eigenen Unternehmen.

Die ESG-Gesetzgebung umfasst alle Gesetze und Vorschriften zu den Themen Umwelt, Menschen und Unternehmensführung, was sehr weit gefasst ist. Im Grunde geht es darum, wie Unternehmen ihre Mitarbeiter behandeln, welche Auswirkungen sie auf die Umwelt haben und wie sie ihre Organisation aufbauen und ihr Geschäft betreiben. Als Gesellschaft glauben wir, dass dies nachhaltiger und besser gemacht werden kann, und auch unsere ethischen Standards in diesem Bereich ändern sich. Man denke nur an die Diskussionen in den sozialen Medien über die Missstände in der Modeindustrie, die Massentierhaltung und die Abfallentsorgung in armen Ländern.

Die Bedeutung von ESG für den Mittelstand

Als mittelständisches Unternehmen könnten Sie denken, dass das Sie das alles nicht betrifft. Dass dies hauptsächlich große Unternehmen betrifft, Unternehmen mit Fabriken in Niedriglohnländern, die ihren Abfall direkt in den Fluss kippen, ihre Mitarbeiter 18 Stunden am Tag arbeiten lassen und die Wälder schnell abholzen. Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. Denn gerade als mittelständisches Unternehmen haben Sie es in der Hand, bei welchem Lieferanten Sie Ihre Komponenten bestellen und von wem Sie Ihre Bauteile montieren lassen. Sie haben es in der Hand, wie Sie Ihre Mitarbeiter behandeln und wie Sie mit der verfügbaren Energie und den Ressourcen umgehen. Unternehmen mit einer Mission haben in der heutigen Zeit einen Vorteil, man denke nur an die Erfolge von Tony's Chocolonely und Ben and Jerry's.

Hindernisse

Sie können jedoch nicht kontrollieren, wie Ihre Kunden mit ESG-Themen umgehen, während Sie gleichzeitig auch die Kosten kontrollieren müssen. Der Wechsel zu einem anderen Anbieter, der vielleicht bessere ESG-Leistungen erbringt, aber auch erheblich teurer ist, klingt edel, kann Sie aber auch kurzfristig Kunden kosten. Was ist also klug? Und dann ist da noch der Lieferant, der ein jährliches Audit mit allen Fragebögen vorschreibt. Wenn Sie alle ausfüllen würden, wúrden alle Ihre Beschaffungskanäle auf der Straße liegen und verschenken Sie wertfolle wettbewerbsempfindliche Informationen. Und der Lieferant bräuchte Sie nachher gar nicht mehr. Sollten Sie das einfach so hinnehmen?

Audits bei Kunden

Wer ab 2023 grosse deutsche Unternehmen beliefert, hat vielleicht schon sein erstes Audit zu ESG-Aspekten hinter sich. Oder Sie haben zusätzliche Auflagen zur Einhaltung von ESG erhalten, denen Sie zustimmen mussten. Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, lesen Sie unbedingt unseren Artikel zum Lieferkettengesetz.

Einige Fragebögen oder Audits gehen recht weit: Es werden Fragen zu Ihrer gesamten Lieferkette gestellt, einschließlich Namen und Umsätze. Dabei handelt es sich um Betriebsgeheimisse, die normalerweise nicht weitergegeben werden sollten. Es stellt sich also die Frage, wie Sie damit geschäftlich und rechtlich umgehen. Natürlich wollen Sie den Kunden nicht verlieren, aber andererseits ist die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen auch ein Risiko. Der Kunde könnte Informationen erhalten, die er nutzen könnte, um selbst Konkurrenzangebote einzuholen, oder Sie könnten Ihre Vertraulichkeitspflicht gegenüber Ihren eigenen Lieferanten verletzen. Geschweige denn dass Sie gegebenenfalls gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen würden.

Es ist gut zu wissen, dass diese ESG-Gesetzgebung für alle neu ist und zum Teil sogar noch in der Entstehung begriffen ist. Noch hat sich kein Richter damit befasst. Im Moment sind viele Unternehmen (und ihre Berater) noch auf der Seite der Vorsicht und ziehen es vor, zu viel zu fragen, anstatt zu vergessen.

Es ist daher wichtig zu wissen, welche rechtlichen Verpflichtungen diese Unternehmen haben und welche nicht, damit Sie selbst einschätzen können, welcher Teil der Prüfungsfragen nicht beantwortet werden muss. Wir von LAW/FIRM helfen Ihnen dabei gerne. Möchten Sie mehr darüber erfahren oder haben Sie mit einer Prüfung zu kämpfen? Dann wenden Sie sich an Esther Tromp, (E: esthertromp@law-firm.international, T: +31655741267).

 

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