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Risikomanagement: Navigieren durch die komplexe Welt der internationalen Verträge

Ein wichtiger Aspekt des Risikomanagements für jedes Unternehmen ist ein effektives Vertragsmanagement. So können Sie verschiedene Arten von Verträgen- von Lieferanten- über Wartungs- bis hin zu Arbeitsverträgen - effektiv verwalten und überwachen. Dies dient nicht nur der Sicherstellung der betrieblichen Effizienz, sondern auch der Vermeidung potenzieller Rechtsstreitigkeiten. Ein strukturierter Vertragsmanagementprozess bietet einen klaren Einblick in die Rechte und Pflichten, die sich aus diesen Verträgen ergeben, und ermöglicht es Ihnen, das Risikomanagement auf eine professionelle Ebene zu bringen.

Deckt Ihre Versicherung genug ab?

Beginnen wir mit einem grundlegenden Aspekt des Risikomanagements: der Versicherung. Deckt Ihre Versicherung etwaige Ansprüche ausländischer Parteien ab? Beinhaltet diese auch die Anwaltskosten vor einem ausländischen Gericht? Vor allem bei Lieferungen an Kunden außerhalb der EU ist es wichtig, dies sorgfältig zu prüfen! Einige Länder, wie die USA, China und Russland, können sogar ganz ausgeschlossen sein oder nur eine teilweise Erstattung anbieten. Eine zusätzliche Versicherung als Risikomanagement ist manchmal notwendig, aber auch hier können erhebliche Mehrkosten entstehen.

Es empfiehlt sich auch, einen Blick in die Verträge und allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Kunden oder Lieferanten zu werfen. Diese können Ansprüche enthalten, die von Ihrer Versicherung nicht gedeckt sind. Dies unterstreicht, wie wichtig es für ein gutes Risikomanagement ist, immer sorgfältig zu prüfen, unter welchem Rechtssystem Sie Verträge abschließen. Außerhalb der EU ist die Streitbeilegung oft weniger effektiv, was es schwieriger machen kann, im Falle von Problemen Ihr Geld oder Ihre Waren zurückzubekommen.

Alternative Zahlungsvereinbarungen als Risikomanagement

Um die Risiken des internationalen Handels zu mindern, ist es oft ratsam, alternative Zahlungsmöglichkeiten zu nutzen. Eine der gängigsten Optionen sind Akkreditive. Dabei handelt es sich um von einer Bank ausgestellte Finanzdokumente, die besagen, dass der Verkäufer bezahlt wird, sobald bestimmte Bedingungen erfüllt sind, z. B. die Aushändigung von Versandpapieren, die belegen, dass die Waren versandt wurden. Dies bietet sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer ein gewisses Maß an Schutz: Der Käufer weiß, dass er die Waren wie vereinbart erhalten wird, und der Verkäufer weiß, dass er bezahlt wird, solange er die Bedingungen erfüllt.

Eine andere Methode ist die Verwendung von Bankgarantien. Dabei garantiert eine Bank, dass der Verkäufer auch dann bezahlt wird, wenn der Käufer zahlungsunfähig ist. Dies kann dazu beitragen, das Vertrauen zwischen den Handelspartnern zu stärken und die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsausfällen, d. h. das Risikomanagement, zu verringern. Beide Methoden stellen sicher, dass ein gleichzeitiger Austausch von Waren und Geld stattfindet, wodurch das Risiko eines Zahlungsausfalls deutlich verringert wird.

Diese Zahlungsmethoden sind jedoch nicht ohne Nachteile. Die Verwendung von Akkreditiven und Bankgarantien kann zu hohen Kosten führen, z. B. Verwaltungsgebühren und Bankgebühren. Außerdem können im Falle eines Rechtsstreits hohe Gerichtskosten anfallen. Vor allem in Ländern wie den Vereinigten Staaten, in denen Gerichtsverfahren und Schadenersatzforderungen üblich sind, können die Kosten für die rechtliche Vertretung und den möglichen Schadenersatz erheblich sein. Dies kann zu zusätzlichen finanziellen Belastungen für beide Parteien führen, was die Vorteile dieser Zahlungsmethode zunichte machen kann.

Flucht

Schließlich ist es von entscheidender Bedeutung, Ihre Verträge mit ausreichenden "Ausweichmöglichkeiten" oder Bestimmungen über höhere Gewalt als Risikomanagement zu versehen. Diese schützen Sie vor Umständen, auf die Sie keinen Einfluss haben, wie Pandemien, logistische Probleme oder geopolitische Konflikte. Beschreiben Sie dann sehr genau, was in Ihrem Fall als höhere Gewalt gilt, damit es keine Unklarheiten gibt.

Nehmen Sie diese Grundsätze des Risikomanagements sehr ernst! Dadurch wird Ihr Unternehmen in der Lage sein, sich in der komplexen Welt der internationalen Verträge besser zurechtzufinden. Durch Ihre Wachsamkeit und Ihr proaktives Vorgehen werden Sie potenzielle Fallstricke vermeiden und Ihr Unternehmen vor unvorhergesehenen Herausforderungen schützen.

LAW/FIRM kann Ihnen bei Ihrem Risikomanagement helfen

Möchten Sie eine zusätzliche Prüfung eines Vertrags? Oder haben Sie vor, mit einer ausländischen Partei zu verhandeln und möchten, dass jemand mit einem juristischen Auge auf Sie schaut? Dann wenden Sie sich an Esther Tromp, (E: esthertromp@law-firm.international, T: +31655741267).

LAW/FIRM stellt Pakta vor!

Wir haben den nächsten Schritt in der Prozesssteuerung und -verfolgung getan: Seit dem 1. April 2024 nutzen wir das Vertragsmanagement-Tool Pakta.

Pakta hilft uns, die Verträge, die wir für unsere Kunden erstellen, zum richtigen Zeitpunkt nachzuverfolgen, sei es eine Mahnung, der Ablauf der Vertragslaufzeit, herannahende Fristen bei Akquisitionsverträgen, die Erinnerung an einen Sanity-Check oder auch die Frage, ob der Vertrag noch dem Stand der Gesetzgebung entspricht. Dank Pakta ist unser Vertragsmanagement immer auf dem neuesten Stand.

Bekommen Sie demnächst eine E-Mail, in der Sie darüber informiert werden, dass die Laufzeit einer Vereinbarung, die wir vor einigen Jahren für Sie erstellt haben, bald abläuft, oder dass es an der Zeit ist, Ihre Musterverträge zu überprüfen? Dann wissen Sie, dass wir Ihre Verträge in Pakta eingestellt haben, um Sie noch besser zu unterstützen.

Haben Sie jemals Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen?

Sie kennen diesen Satz, der in der Fußzeile Ihres Briefpapiers steht: "Für alle unsere Lieferungen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei der Handelskammer hinterlegt sind". In grauer Vorzeit hat einmal ein Rechtsanwalt allgemeine Geschäftsbedingungen verfasst. Diese sind irgendwo auf dem Server gespeichert und niemand weiß eigentlich genau, wo.

Kennen Sie Ihre Bedingungen

Für einen KMU-Unternehmer ist es sehr wichtig, seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kennen und zu verstehen und zu wissen, wie man sie in der Praxis verwendet. Diese Bedingungen spielen eine Rolle bei der Festlegung der Rechte und Pflichten beider Parteien in einem Vertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen stehen oft auf der Rückseite des Briefkopfes oder werden in der Fußnote des Briefkopfes erwähnt. In der alltäglichen Praxis spielen sie eigentlich keine große Rolle. Und dies, obwohl oft die wichtigsten Dinge wie Haftungsbeschränkung, Zahlungsbedingungen, Garantiebedingungen und andere Lieferbedingungen darin erwähnt sind. Es lohnt sich also für Sie als KMU-Unternehmer, mit Ihrem Verkaufs- und Einkaufsteam tiefer in die Materie einzusteigen.

Bedingungen in der Industrie

Es ist üblich, dass Unternehmen ihre eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden, aber in einigen Branchen sind auch Branchenbedingungen weit verbreitet. Denken Sie zum Beispiel an die Metaalunie-Bedingungen oder die Orgalim-Bedingungen in der verarbeitenden Industrie oder die Fenex-, AVC- und Physical-Distribution-Bedingungen im Logistiksektor.

Filialkonditionen haben den Vorteil, dass sie in den Niederlanden innerhalb der eigenen Branche weitgehend akzeptiert sind und nicht oft auf Widerstand stoßen. Bedenken Sie, dass die Verwendung von Branchenkonditionen in anderen Ländern nicht immer üblich ist. Es kann also sein, dass die ausländische Vertragspartei Ihre Bedingungen ablehnt.

Tun Sie mehr, als nur zu melden, dass Sie sie haben

Es ist sehr wichtig zu wissen, dass die bloße Angabe von allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausreicht, um rechtsverbindlich zu sein. Sie müssen deutlich darauf hinweisen, dass Sie nur unter Anwendung Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig werden. Sie müssen auch einen Ort angeben, an dem die Bedingungen zu finden sind (z. B. Hinterlegung bei der Handelskammer oder Website), damit Ihr Vertragspartner die Bedingungen dort leicht einsehen kann. Wenn Sie international tätig sind, sollten Sie die AGB außerdem immer mitschicken, wenn Sie zum ersten Mal miteinander Geschäfte machen, um sie zum Bestandteil Ihres Vertrags zu machen. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass ein Richter sie nicht anerkennt. Das Gleiche gilt, wenn Sie einkaufen und Ihre Branchenbedingungen oder Ihre allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten sollen.

Sie wollen sicher sein? Dann legen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedem Angebot und jeder Auftragsbestätigung bei. Oder senden Sie Ihren Stammkunden jedes Jahr eine E-Mail oder einen Brief, in dem Sie darauf hinweisen, dass Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für die Geschäfte des nächsten Jahres gelten werden.

Erklärt Ihr Vertragspartner in seiner Bestellung oder in der Annahme Ihres Angebots seine eigenen Geschäftsbedingungen für anwendbar? Das sollten Sie nicht unerwähnt lassen, denn sonst besteht die Gefahr, dass nicht klar ist, ob Ihre Bedingungen, die des Vertragspartners oder gar keine Bedingungen gelten. Dies gilt insbesondere, wenn Sie mit ausländischen Kunden und Lieferanten Geschäfte machen.

Überprüfung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Ihr Unternehmen ist ständig im Wandel. Deshalb raten wir Ihnen, Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle vier Jahre unter die Lupe zu nehmen. Passen sie noch zu Ihrer Art, Geschäfte zu machen? Sind sie noch auf dem neuesten Stand oder hat sich die Gesetzgebung geändert? Gibt es Bestimmungen, die immer wieder zu Diskussionen mit Ihrem Vertragspartner führen? Überprüfen Sie dies alle 4 Jahre.

Schulungen für Verkäufer und Käufer

Wie Sie bereits aus diesem Artikel ersehen können, ist die korrekte Verwendung von allgemeinen Verkaufs- und Einkaufsbedingungen von großer Bedeutung. LAW/FIRM bietet regelmäßig interaktive Schulungen für Verkaufsteams und Einkäufer zur korrekten Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Inhouse-Schulungen dauern 2 (oder 4) Stunden und sind maßgeschneidert. Wir erhalten vorab ein Briefing, damit wir Ihr Unternehmen, Ihre Produkte und Ihre Branche berücksichtigen können. Nach der Schulung werden Ihre Mitarbeiter Bescheid wissen:

  1. Wie sie nationale und internationale allgemeine Verkaufsbedingungen und allgemeine Einkaufsbedingungen zum Bestandteil von Vereinbarungen mit Kunden und Lieferanten machen;
  2. Wie können sie in die Diskussion eintreten, wenn der Vertragspartner auch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt;
  3. Auf welche Weise im Angebot und in der Bestellung die wichtigsten Punkte gesichert werden;
  4. Wie man unangemessene oder belastende Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erkennt und Alternativen vorschlägt.

Die Schulung kann separat oder in Kombination mit einer Überprüfung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Standardangebote, Auftragsbestätigungen, Bestellungen und anderen Verkaufs- und Beschaffungsunterlagen durchgeführt werden.

Möchten Sie mehr erfahren?

Benötigen Sie Hilfe bei der Ausarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wollen Sie Ihre aktuellen Geschäftsbedingungen überarbeiten oder sind Sie an einer Schulung interessiert? LAW/FIRM kann Ihnen dabei helfen. Wenden Sie sich bitte anzu kontaktieren.Esther Tromp, (E: esthertromp@law-firm.international, T: +31655741267)

CSDDD-Aktualisierung

In einem früheren Artikel haben wir Ihnen gute Nachrichten über die europäische Version des Lieferkettengesetzes, die europäische Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD), mitgeteilt. Am 14. Dezember hat die CSDDD die erste Hürde in Europa genommen, nachdem sich das Europäische Parlament und der Europäische Rat auf die CSDDD geeinigt hatten. Am 30. Januar wurde ein endgültiger Text veröffentlicht, der bis zum 28. Februar verabschiedet werden sollte. Dies wurde jedoch verschoben. Hauptsächlich, weil Deutschland angedeutet hatte, sich der Stimme zu enthalten, und angeblich auch, weil Frankreich einige Einwände hatte.

Dies hat zu einer Sackgasse geführt. Der Text der CSDDD sollte eigentlich erst im April dem Europäischen Parlament zur Prüfung vorgelegt werden. Daraus wird nun nichts: Der CSDD-Text muss neu verhandelt und umgeschrieben werden. Es besteht die Gefahr, dass es dann wegen der Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2024 zu weiteren Verzögerungen kommt.

Es bleibt zu hoffen, dass das Aufschieben nicht zur Aufgabe der CSDDD führt.

Wir von LAW/FIRM finden dies äußerst bedauerlich, da wir nicht schnell genug handeln können, um unsere Branche nachhaltiger zu machen und unseren ökologischen Fußabdruck zu verringern. Es ist jedoch eine gute Nachricht für die Wirtschaft, dass sie mehr Zeit hat, sich auf die Gesetzgebung vorzubereiten, die unserer Meinung nach irgendwann kommen wird.

In der Zwischenzeit tritt das deutsche Lieferkettengesetz in Kraft und die ersten Unternehmen müssen im August mit der Berichterstattung beginnen. Sind Sie oder Ihre (deutschen) Kunden damit konfrontiert? Dann lesen Sie schnell diesen Artikel darüber, wie wir Ihnen helfen können, einfach, schnell und mit geringem Zeitaufwand konform zu werden.

Kontakt

Möchten Sie mehr Informationen dazu? Oder können Sie Hilfe oder Rat gebrauchen? Dann kontaktieren Sie Esther Tromp, (E: esthertromp@law-firm.international, T: +31655741267)

ESG und das Lieferkettengesetz

Kennen Sie das?

Im August werden die ersten Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2023 unter das deutsche Lieferkettengesetz fallen, mit der Berichterstattung über die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Gesetz beginnen müssen. Im nächsten Jahr werden alle Unternehmen, die ab dem 1. Januar 2024 in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, folgen.

Haben Sie ein mittelständisches Unternehmen in der Lieferkette der Lebensmittel-, Automobil- und Pharmabranche? Dann müssen Sie sich noch mehr als andere Unternehmen mit dem Lieferkettengesetz, Audits und anderen Compliance-Anforderungen auseinandersetzen.

Wie werden Sie ESG-konform im Rahmen des Lieferkettengesetzes?

Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Lieferanten zur Einhaltung des Lieferkettengesetzes zu verpflichten.

Das bedeutet unter anderem, dass Sie die folgenden Maßnahmen ergreifen müssen:

  • Sie müssen sich an internationale Standards in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerschutz, Erhaltung von Lebensräumen und Umwelt halten;
  • Innerhalb Ihres Unternehmens müssen Sie Ihre Mitarbeiter in der Achtung der Menschenrechte schulen. Dies ist besonders wichtig für Ihre Einkäufer, die für eine nachhaltige Beschaffung sensibilisiert werden müssen.
  • Sie müssen von Ihren Lieferanten verlangen, dass sie das Lieferkettengesetz ebenfalls einhalten;
  • Sie müssen an Audits bei Ihrem Kunden mitwirken, um zu prüfen, ob Sie die Vorschriften einhalten und welche Maßnahmen Sie ergreifen, um Verstöße gegen Menschenrechte, Umweltstandards usw. zu verhindern und deren negative Folgen abzuwenden;

Das klingt nach einer unmöglichen Aufgabe für ein KMU. Wer wird diese Aufgabe innerhalb des Unternehmens übernehmen? Wie wollen Sie das machen?

Die Lösung von LAW/FIRM

Sie können viel Geld für spezialisierte Agenturen ausgeben und sich in endlosen Details verzetteln. Da Sie bereits mit relativ einfachen Maßnahmen große Erfolge erzielen können, helfen wir Ihnen gerne, die Dinge so einfach wie möglich und Ihrem Unternehmen angemessen anzugehen.

Wie machen wir das? Hierfür haben wir ein maßgeschneidertes "Lieferkettengesetz-Compliance für KMU" Paket für Sie geschnürt

  • Wir haben für Sie ein einfaches Ampeldiagramm, mit dem Sie alle eingehenden Kundenanfragen auf die Einhaltung des Lieferkettengesetzes überprüfen können. Schließlich wollen Sie nicht zu wenig tun, aber auch keine unnötige Arbeit auf sich nehmen.
  • Ergänzen Sie Ihre allgemeinen Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, damit Sie auf der Einkaufs- und Verkaufsseite vertragskonform sind. Das erspart eine Menge Diskussionen über Zusatzverträge.
  • Ein einfach zu lesender und zu benutzender Lieferantenkodex für Ihre Lieferanten. Schließlich wartet niemand auf unnötigen Ärger und offene Verträge.
  • Ein Menschenrechtskodex für das eigene Unternehmen und eine einfache Mitarbeiterschulung, damit alle auf dem Laufenden sind, es aber niemanden unnötig Zeit kostet.

Die Lösung für Sie?

Sind Sie daran interessiert, das Paket für Ihr Unternehmen zu vervollständigen? Möchten Sie mehr über die Kosten und den Zeitaufwand für Sie und Ihre Kollegen erfahren? Kontaktieren Sie Esther Tromp, (E: esthertromp@law-firm.international, T: +31655741267).

Maßgeschneiderte ESG-Bestandsaufnahme und -Berichterstattung: ein Muss für den Mittelstand

Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) rücken in der Gesellschaft immer mehr in den Mittelpunkt. Das merken nicht nur große Unternehmen, sondern auch der Mittelstand. Sie werden zunehmend nach ihren Bemühungen um Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und gute Unternehmensführung beurteilt. Das Verständnis und die Umsetzung dieser ESG-Anforderungen kann jedoch eine ziemliche Herausforderung sein. LAW/FIRM bietet deshalb auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösung zur Implementierung, Bestandsaufnahme und Berichterstattung. Auf diese Weise können Sie ohne Kopfzerbrechen mit der Nachhaltigkeit und der sozialen Verantwortung Innerhalb Ihres Unternehmesn beginnen und sind Sie compliant mit unter Anderem den Anforderungen des deutschen Lieferkettengesetzes.

Warum ein ESG-Bericht?

ESG-Berichte sind aus der heutigen Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken. Sie liefern Investoren, Stakeholdern und Kunden wertvolle Informationen über das Engagement eines Unternehmens für Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung. Diese Berichte helfen dabei, die potenziellen Risiken und Chancen einer Organisation in den Bereichen Umwelt, soziale Verantwortung und Corporate Governance zu bewerten. Sie tragen auch dazu bei, den Ruf eines Unternehmens zu verbessern und seine Attraktivität für potenzielle Investoren zu erhöhen. Der Markt verlangt heute überzeugende Nachweise für das nachhaltige Wirtschaftsmodell von Unternehmen und will sehen, dass sie zukunftssicher sind. Mit dem ESG-Bericht können Sie Ihren Kunden zeigen, wo Sie heute stehen und wo Sie an Verbesserungen arbeiten. Dies ist besonders wichtig, wenn Ihre Kunden unter dem Lieferkettengesetz fallen.

Unser Service: schnell, verständlich und zuverlässig

Als mittelständischer Unternehmer stehen Sie vielleicht vor den scheinbar hohen Anforderungen der Implementierung von Anforderungen des Lieferkettengesetzes oder allgemein von der Erstellung vo ESG-Berichten. Wir nehmen Ihnen diese Aufgabe gerne ab oder helfen Ihnen mit einer maßgeschneiderten ESG-Inventar- und Berichtsvorlage zur Erstellung Ihrer eigenen Berichte einfach zu erstellen. Unser Trumpf? Einfachheit und Schnelligkeit! Wir verstehen, dass Sie Besseres zu tun haben, als Listen auszufüllen. Aber Sie müssen sich auch an enge Fristen halten, und eine rechtzeitige Berichterstattung ist entscheidend. Deshalb erstellen unsere erfahrenen Fachleute Ihren ESG-Bericht schnell, ohne Kompromisse bei der Qualität einzugehen.

Verständlichkeit ist unser oberstes Gebot. Denn was nützt ein Bericht, wenn man nicht versteht, was darin steht? Es ist wichtig, dass ESG-Berichte nicht nur von Fachleuten verstanden werden, sondern auch von Ihnen selbst und allen Stakeholdern, wie Ihren eigenen Mitarbeitern, Kunden und Investoren. Deshalb übersetzen wir die komplexe Welt der Nachhaltigkeitsfaktoren in eine klare Sprache, die für jeden verständlich ist.

Wir beraten Sie auch, wo Sie aus rechtlicher Sicht leicht den nächsten Schritt bei Ihren Nachhaltigkeitszielen machen können. So bleiben Sie auch in Zukunft rechtskonform und ein attraktiver Geschäftspartner, zum Beispiel für Unternehmen, die unter das Lieferkettengesetz (LkSG) fallen.

Auf dem Laufenden bleiben

Wir möchten betonen, wie wichtig es ist, sich über die sich ständig ändernden ESG-Vorschriften auf dem Laufenden zu halten, damit Sie keine Überraschungen erleben. Um auch in Zukunft konform zu bleiben, ist es unerlässlich, auf dem Laufenden zu bleiben und regelmäßig zu prüfen, wo Sie den nächsten Schritt machen können. Zum Glück brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, denn wir sind immer auf dem Laufenden, was die neuesten Entwicklungen in diesem Bereich angeht. So können wir Sie immer mit aktuellen und relevanten Informationen versorgen, die Ihrem Unternehmen einen Vorsprung verschaffen.

Zusammengefasst

ESG-Berichte sind heutzutage nicht mehr wegzudenken. Sie werden für Unternehmen, die in der modernen Geschäftswelt erfolgreich sein wollen, immer wichtiger. Aber als KMU-Unternehmer kann die Erstellung eines solchen Berichts eine Herausforderung sein. Aber keine Sorge! Wir bieten Ihnen einen maßgeschneiderten ESG-Inventarisierungs- und Berichterstattungsservice für KMU, der einfach und ohne unnötigen Aufwand umgesetzt werden kann und unter anderem die Anforderungen des deutschen Lieferkettengesetzes erfüllt. Unser Expertenteam sorgt dafür, dass Ihr ESG-Bericht schnell und zuverlässig erstellt wird, ohne dabei Kompromisse bei der Qualität einzugehen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Bericht für jedermann verständlich ist und auch rechtlich der Größe Ihres Unternehmens, Ihrer Geschäftstätigkeit und den Anforderungen Ihrer (deutschen) Kunden, auch nach dem Lieferkettengesetz, entspricht.

Wenden Sie sich an Nicola Fletcher Lord (E: nicolafletcherlord@law-firm.international T: +31611369089), um mehr darüber zu erfahren, wie wir Sie bei Ihren ESG-Berichtsanforderungen unterstützen können. Ihr Erfolg ist für uns von größter Bedeutung!

Die Rolle von ESG bei Unternehmensübernahmen erklärt

In der Welt des privaten Beteiligungskapitals und der Investoren basieren die Entscheidungen über die Zusammensetzung ihrer Portfolios weitgehend darauf, wie ESG-sicher ein Unternehmen ist. In der heutigen Gesellschaft beeinträchtigen nicht nachhaltige Geschäftspraktiken die künftige Rentabilität des Unternehmens.

Nachhaltigkeit ist auch bei KMU-Fusionen und Unternehmensübernahmen kein zweitrangiger Aspekt mehr. Vielmehr ist sie inzwischen zu einem der wichtigsten Faktoren bei einer Unternehmensübernahme geworden. Sei es bei der Entscheidung, ob Unternehmen fusioniert werden sollen, sei es als K.O.-Faktor bei einer Due-Diligence-Prüfung oder als Thema am Verhandlungstisch, wenn es um Garantien und Entschädigungen geht.

Welches sind die Faktoren, die die ESG beeinflussen?

  • Risikomanagement
    Ein kluger Umgang mit ESG senkt Risiken, weil beispielsweise langfristig Kosten eingespart werden können, das Unternehmen weniger anfällig für Betrug ist und seine Lieferkette stabiler ist. Immer mehr Anleger berücksichtigen dies.
  • Reputation
    Je besser ein Unternehmen bei den ESG abschneidet, desto besser ist sein Ruf. Das sorgt für eine größere Kundentreue und macht das Unternehmen in Zeiten des Personalmangels auch für Arbeitnehmer interessanter. Darüber hinaus können KMU, die große Unternehmen beliefern, diese Kunden nur dann weiter bedienen, wenn sie in allen Bereichen ESG-sicher sind.
  • Zugang zu Kapital
    Eine gute ESG-Performance erleichtert die Kapitalbeschaffung und senkt die Kapitalkosten. Investoren bewerten Unternehmen, die sich auf Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung konzentrieren, höher, und auch Banken achten darauf.
  • Indikator für zukünftigen Erfolg
    ESG wird zunehmend als Indikator für den zukünftigen Erfolg eines Unternehmens gesehen. Nicht nur in großen Unternehmen, sondern gerade auch in KMU. Unternehmen, die in Sachen ESG gut abschneiden, haben oft einen besseren Ruf, einen stabileren Betrieb, ziehen talentierte Mitarbeiter an und gelten als zuverlässige Geschäftspartner. Dies führt zu einer besseren operativen Leistung, höheren Gewinnen und einer größeren langfristigen Wertschöpfung.

ESG in den verschiedenen Phasen des Unternehmenskaufs

ESG spielt bei Unternehmensübernahmen in verschiedenen Phasen des Übernahmeprozesses eine entscheidende Rolle.

  1. Auswahlprozess und Unternehmenswert
    Auf der Käuferseite
    Bereits bei der Auswahl eines potenziellen "Targets" - des zu erwerbenden Unternehmens - spielen die ESG eine große Rolle. Der Wert des Zielunternehmens wird zunehmend durch die Antwort auf die Frage bestimmt, wie ESG-sicher ein Unternehmen ist. Hinterlässt ein Unternehmen große Macken im ESG-Bereich, sinkt der Wert des Unternehmens und es wird einfach ein geringerer Kaufpreis gezahlt. Immerhin muss der neue Eigentümer dann noch erhebliche Investitionen tätigen. Denken Sie an die Isolierung der Geschäftsräume, die Suche nach neueren (nachhaltigeren) Lieferanten oder Rohstoffen und die Korrektur einer verzerrten Vergütungspolitik.

    Auf der Verkäuferseite
    Als KMU-Unternehmer haben Sie Ihr Unternehmen über Jahre hinweg aufgebaut, vielleicht sogar über mehrere Generationen. Dann verkaufen Sie Ihr Unternehmen sicher nicht an die erstbeste Person. Außerdem haben Sie auch eine Verpflichtung gegenüber Ihren Mitarbeitern, sie gut an einen Käufer zu übergeben, der sich weiterhin gut um sie kümmert. Ein Unternehmen, das dafür bekannt ist, dass es seine Mitarbeiter schlecht behandelt, scheint also keine gute Option zu sein. Aber was ist mit einem ausländischen Unternehmen aus den USA oder Asien, das Sie sonst nicht kennen? Es könnte nicht unklug sein, sich über deren ESG-Bewertungen zu informieren.

  1. Due-Diligence-Prüfung
    Bei der Due-Diligence-Prüfung einer potenziellen Unternehmensübernahme sollten Unternehmen ESG-Risiken und -Chancen berücksichtigen. Dazu gehört die Bewertung der Umweltleistung, der sozialen Auswirkungen und der politischen Struktur des Zielunternehmens. Durch die Einbeziehung von ESG-Faktoren in den Due-Diligence-Prozess werden potenzielle ökologische, soziale und politische Risiken und Chancen rechtzeitig erkannt. Durch die Analyse dieser Faktoren können Käufer potenzielle Risiken erkennen, die den Wert oder den Ruf des Unternehmens, das sie ins Auge fassen, schädigen könnten.

  2. Kaufpreisbestimmung
    Wir haben es bereits erwähnt. Eine niedrige ESG-Bewertung führt bei Unternehmensübernahmen sofort zu einem niedrigeren Kaufpreis. Das bedeutet nicht, dass Sie der Klassenbeste sein müssen, aber bestimmte Grundlagen müssen in Ordnung sein. Andernfalls laufen Sie Gefahr, deutlich weniger für Ihr Unternehmen zu bekommen als erhofft.
  1. Wertschöpfung
    Angenommen, der ESG-Score des zu erwerbenden Unternehmens ist niedriger als der Ihres Käufers. Dann schafft die Verbesserung dieses Wertes nach dem Kauf einen unmittelbaren Wert. Die Umsetzung der ESG-Politik des Käufers und Änderungen in diesem Bereich mit Hilfe des Käufers können zu Kosteneinsparungen führen, Ihr Unternehmen von nun an effizienter machen, bessere Kunden anlocken und neue Märkte erschließen. Auch das Gegenteil kann der Fall sein. Dass der Käufer die Nachhaltigkeitsbemühungen des gekauften Unternehmens nach dem Unternehmenskauf tatsächlich übernimmt und dadurch einen Mehrwert für sein eigenes Unternehmen schafft, z. B. durch die Einführung einer revolutionären neuen, nachhaltigen, umweltfreundlicheren Produktionsmethode, den Einkauf anderer Rohstoffe usw.

  2. Stakeholder-Management
    Es wurde bereits erwähnt: Unternehmen, die in Sachen ESG gut abschneiden, sind attraktive Arbeitgeber für junge und talentierte Mitarbeiter. Die junge Generation hat ein großes Bedürfnis nach Sinn, auch in Bezug auf die Arbeit. Sie wollen stolz auf das Unternehmen sein, dem sie angehören. Das Bewusstsein für Umwelt, Lebensbedingungen und Menschenrechte gehört dazu. Wer glückliche Mitarbeiter hat, strahlt das aus. Das hat einen direkten Einfluss darauf, wie die Kunden behandelt werden. Ein Auge für die Auswirkungen Ihres Unternehmens auf die unmittelbare Umgebung zu haben, sorgt für ein positives Image. Es sorgt auch dafür, dass Sie weniger Probleme haben, wenn es um die Erteilung von Lizenzen oder andere behördliche Eingriffe geht, z. B. Umwelt- und Umweltgenehmigungen oder Ausnahmen.

Kurz gesagt: ESG ist für Unternehmen und Investoren von entscheidender Bedeutung und spielt eine immer wichtigere Rolle bei der Bewertung der Nachhaltigkeit und Verantwortung eines Unternehmens. Im Zusammenhang mit Fusionen und Übernahmen helfen ESG beim Risikomanagement, bei der Wertschöpfung und beim Umgang mit Stakeholdern.

Wie kann LAW/FIRM helfen?

Wir glauben, dass nachhaltige Unternehmen langfristig erfolgreicher sind, und genau das ist unser Ziel. Wir sind uns der Bedeutung von ESG bewusst. Im Rahmen unserer Due Diligence recherchieren wir gezielt nach rechtlichen Aspekten und beraten bei der Verhandlung des Kaufvertrags gezielt zu angemessenen Gewährleistungen und Freistellungen. Im Rahmen der Akquisitionsberatung verfügen wir über ein Netzwerk von Beratern, die auf operativer Ebene beraten und bei der Umsetzung von ESG-bezogenen Veränderungen helfen können. Wenn Sie mehr über die nicht-rechtlichen Aspekte von ESG im Rahmen von Unternehmensübernahmen erfahren möchten, lesen Sie diesen Artikel.

Haben Sie Fragen dazu? Oder wünschen Sie eine Beratung zur Integration von ESG-Kriterien? Wenden Sie sich bitte an Esther Tromp, (E: esthertromp@law-firm.international, T: +31655741267)

 

Weitergabe von ESG-Verpflichtungen in der eigenen Lieferkette

Hat Ihr Kunde Ihnen ESG-Verpflichtungen auferlegt? Das bedeutet, dass er in Bezug auf die Produkte oder Dienstleistungen, die er von Ihnen bezieht, bestimmte Erwartungen in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung hat. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie diese auferlegten ESG-Verpflichtungen nicht nur verstehen, sondern sie auch in Ihre eigenen Geschäftsprozesse integrieren und sie an Ihre eigenen Lieferanten weitergeben. Aber wie machen Sie das? In diesem Beitrag werfen wir einen genaueren Blick auf diese Frage.

Nehmen Sie sie in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen auf

Wenn Sie Ihre eigenen Geschäftsbedingungen haben, können Sie diese um eine Bestimmung ergänzen, die speziell auf ESG-Verpflichtungen eingeht. Dies ist der einfachste Weg, um sicherzustellen, dass alle Parteien, mit denen Sie Geschäfte machen, verpflichtet sind, alle ESG-Verpflichtungen einzuhalten, die Sie selbst haben. Natürlich müssen Sie dann dafür sorgen, dass diese Bedingungen für alle Verträge gelten, die Sie abschließen.

 

Zusätzliche Bedingungen/ Auftragsbestätigungen / Bestellungen

Gelten für Sie Branchenbedingungen? Diese können nicht einfach so geändert werden. In diesem Fall können Sie toppieinen separaten Satz von Bedingungen hinzufügen, die speziell für Ihr Unternehmen gelten. Sie können dann die ESG-Verpflichtungen in diesen zusätzlichen Satz aufnehmen. Der Nachteil dabei ist, dass Sie Ihrem Kunden zwei Sätze allgemeiner Geschäftsbedingungen übermitteln müssen: die Branchenbedingungen und diesen separaten zusätzlichen Satz. Wahrscheinlich wird dies zu weiteren Diskussionen mit Ihrem Lieferanten führen, so dass dies der perfekte Zeitpunkt sein könnte, um neue Einkaufsbedingungen zu erstellen, die speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. Oder Sie müssen sich noch etwas gedulden, bis Ihre Branchenorganisation seine Muster-AGB selbst angepasst hat.

Rahmenvereinbarung mit Lieferanten

Beziehen Sie regelmäßig Produkte oder Dienstleistungen von demselben Lieferanten? Wenn ja, kann es von Vorteil sein, eine Rahmenvereinbarung mit diesem Lieferanten abzuschließen. Dies ist nicht nur im Zusammenhang mit den ESG-Anforderungen praktisch, sondern Sie regeln auch spezifische Aspekte wie Lieferfristen, Verpackungsanforderungen, Qualitätsstandards, Konformität usw. Zwei Fliegen mit einer Klappe!

Neue Verträge für Lieferanten

Bei der Ausarbeitung neuer Verträge mit Lieferanten haben Sie die Möglichkeit, die Aufnahme bestimmter Vertragsbestimmungen auszuhandeln. Diese Bestimmungen beziehen sich auf gesetzliche Verpflichtungen oder Vereinbarungen, die Sie mit Ihren eigenen Kunden getroffen haben und die Sie nun an Ihren Lieferanten weitergeben.

Die Integration solcher spezifischer Vertragsbestimmungen ist wichtig, weil dadurch sichergestellt wird, dass Ihr Lieferant alle rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtungen, die Sie als Unternehmen haben, kennt und ihnen zustimmt. Diese reichen von rechtlichen Standards bis hin zu spezifischen Anforderungen, die Ihnen von Ihren Kunden auferlegt werden, wie ESG-Anforderungen, Qualitätsstandards oder andere Anforderungen, die Ihre Geschäftsprozesse betreffen.

Die meisten Lieferanten sind in der Regel bereit, sich auf solche Vertragsklauseln einzulassen, da sie so einen klaren Rahmen schaffen und eine reibungslose Zusammenarbeit gewährleisten. Indem Sie Ihre Verpflichtungen und Erwartungen transparent machen, legen Sie ein starkes Fundament für eine langfristige und konstruktive Beziehung zu Ihrem Lieferanten.

Zusatzvereinbarungen zu bestehenden Verträgen

Natürlich können Sie auch einfach auf Ihren Lieferanten zugehen und darauf hinweisen, dass es für die Fortsetzung Ihrer Beziehung aufgrund der ESG-Vorschriften, an die Sie gebunden sind, wichtig ist, dass zusätzliche Vereinbarungen über die Zusammenarbeit bei Audits und mögliche andere ESG-Verpflichtungen getroffen werden. In diesem Zusammenhang ist es gut zu wissen, dass die ESG-Gesetzgebung so gestaltet ist, dass sie der Tatsache Rechnung trägt, dass in anderen Ländern andere Anforderungen gelten. Die Gesetzgebung zu den Arbeitsbedingungen beispielsweise ist in vielen Ländern unterschiedlich und oft schlechter geregelt. Es können jedoch Mindestanforderungen für die Sicherheit der Arbeitnehmer festgelegt werden. Und wenn Ihr Lieferant nicht einmal diese erfüllt, ist es an der Zeit, ernsthaft zu hinterfragen, ob er der richtige Geschäftspartner ist.

Brauchen Sie Hilfe?

Benötigen Sie Hilfe bei der Aktualisierung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Ihrer Verträge oder möchten Sie wissen, wie Sie ESG-Verpflichtungen in einer bestimmten Vertragsbeziehung umsetzen können? Dann kontaktieren Sie Esther Tromp, (E: esthertromp@law-firm.international, T: +31655741267)

CSDDD - Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeit

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich am 14. Dezember 2023 auf die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) geeinigt. Übersetzt die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit

Ziel dieser CSDD-Richtlinie ist es, die Umwelt und die Menschenrechte sowohl in der EU als auch weltweit besser zu schützen. Die Richtlinie soll gelten für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und 150 Mio. Euro Umsatz weltweit. Da die Regeln jedoch für die gesamte Wertschöpfungskette dieser Unternehmen gelten, d. h. sowohl für ihre Lieferkette als auch für ihre Vertriebskanäle, wird sie indirekt auch für den gesamten Mittelstand gelten.

Schlüsselelemente CSDDD

Wie bereits erwähnt, soll die Richtlinie für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten weltweit und einem Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro gelten. Nicht-EU-Unternehmen, die drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie ebenfalls einen Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro in der EU erzielen, werden ebenfalls erfasst. Diese Unternehmen werden in einer Liste der Europäischen Kommission veröffentlicht. Auf diese Weise wird die EU versuchen, auch ausländische Unternehmen in den Geltungsbereich der Richtlinie einzubeziehen.

Die Richtlinie stellt strengere Anforderungen an die Anstrengungen, die diese großen Unternehmen leisten müssen, um nachhaltiger zu werden und die Menschenrechte zu achten. Das bedeutet unter anderem, dass sie in ihrer Lieferkette diese Pflichten auch ihren Lieferanten und Geschäftspartnern auferlegen müssen. Sollte sich dann im schlimmsten Fall nichts ändern, muss die Beziehung zu diesem Geschäftspartner beendet werden.

Wenn Unternehmen die Anforderungen nicht einhalten, können Geschädigte vor Gericht gehen. Das sind z. B. Gewerkschaften, aber auch Umweltorganisationen wie Greenpeace, wenn sie Verstöße feststellen. Es können auch Geldbußen verhängt werden.

Auswirkungen der CSDDD auf den Mittelstand

Obwohl der Mittelstand also nicht direkt von der CSDDD betroffen ist, müssen Sie sich indirekt damit auseinandersetzen, zum Beispiel weil sie Waren an ein Unternehmen liefern, das unter die CSDDD fällt, oder weil sie Waren von diesem Unternehmen beziehen. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen großer Unternehmen tauchen immer häufiger umfangreiche Garantieklauseln auf, die beinhalten, dass der Lieferant alle ESG-Anforderungen erfüllt und welche Folgen es hat, wenn dies nicht der Fall ist.

Ein mittelständisches Unternehmen muss also damit beginnen, seine eigene Kette gegenüber einem Unternehmen, das unter die CSDDD (oder das deutsche Liefferkettengesetz) fällt, als CSDDD-sicher zu erklären. Das bedeutet, dass er alle Verpflichtungen, die ihm von diesen Unternehmen auferlegt werden, an seine eigenen Lieferanten weitergeben muss. Wenn Sie also z. B. Bauteile aus Niedriglohnländern beziehen, müssen Sie sich genau überlegen, wie Sie herausfinden können, wie es um die Arbeitsbedingungen, die Arbeitnehmerrechte und die Umwelt in diesen Unternehmen bestellt ist. Keine leichte Aufgabe!

KMUs in der Automobilbranche sind bereits an umfangreiche Audits und Berichtspflichten gewöhnt, denen sie nachkommen müssen. Es wird erwartet, dass die Überwachung der ESG-Verpflichtungen bei diesen Unternehmen auch durch Auditsysteme erfolgen wird.

Vergaberecht

Die Richtlinie sieht vor, dass öffentliche Ausschreibungen nur dann vergeben werden können, wenn die neue Richtlinie eingehalten wird. Wenn Sie also regelmäßig an Ausschreibungen teilnehmen, kommen mit der Einführung der CSDD neue Elemente hinzu, die Sie ebenfalls einhalten müssen, wenn Sie im Wettbewerb bestehen wollen.

Wie kann LAW FIRM Ihnen helfen?

Benötigen Sie als mittelständisches Unternehmen Hilfe bei der Einhaltung der Vorschriften oder haben Sie bereits mit Kundenzu tun, die Ihnen weitreichende ESG-Verpflichtungen auferlegen, und möchten wissen, wie Sie damit umgehen können?

Wir können Ihnen dabei helfen:

  • Screening von Risikofaktoren in Ihrer Lieferkette
  • Ausarbeitung von Vertragsbestimmungen für Lieferanten
  • Unterstützung bei der Vervollständigung und Bewertung auferlegter ESG-Bestimmungen und Audits von Käufern

Kontaktieren Sie Esther Tromp (E: esthertromp@law-firm.international, T: +31655742167) für eine individuelle Beratung.

Nachhaltigkeit und ESG für mittelständische Unternehmen

Nachhaltiges Wirtschaften: Das ist ein Schlagwort. Heutzutage kann man es nicht mehr ignorieren - und wird es auch nicht. Noch vor 10 Jahren konnte man sich mit einem Satz unter seiner E-Mail begnügen: "Denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken". Heutzutage ist nachhaltiges Wirtschaften zu einer ernsthaften und schweren Verpflichtung für Unternehmen geworden.

Gesetzgebung im Entstehen

In verschiedenen Ländern und auf EU-Ebene werden in rasantem Tempo Gesetze erarbeitet, die die Nachhaltigkeit in vielen Bereichen fördern sollen. Deutschland ist mit dem Lieferkettengesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, Vorreiter. Dieses Gesetz hat bereits eine Aktualisierung erfahren: Seit dem 1. Januar 2024 gilt es für alle Unternehmen mit einer (Niederlassung) in Deutschland und mehr als 1.000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2025 kann diese Grenze noch weiter gesenkt werden.

CSRD

Ebenfalls im Januar 2023 trat die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) in Kraft. Nach dieser Verordnung müssen berichtspflichtige Unternehmen in ihrem Jahresbericht Rechenschaft über die Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele ablegen. Am 14. Dezember 2023 einigten sich der Europäische Rat und das Parlament auf die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die europäische Variante des Lieferkettengesetzes. Sie soll für große Unternehmen gelten, aber indem sie diese zur Überwachung ihrer gesamten Wertschöpfungskette verpflichtet, gilt die Richtlinie indirekt für die gesamte Wirtschaft inklusive dem Mittelstand.

Damit wird Nachhaltigkeit mehr als nur ein Marketingbegriff, sie wird zu einem ernsthaften Aspekt der Wirtschaft, der sich in vielen Bereichen auswirkt. Auch und gerade für den mittelständischen Unternehmer. Wie und auf welche Weise, erfahren Sie in diesem Artikel, und wir geben Ihnen auch Tipps, wie Sie richtig auf diesen Trend reagieren und was Sie rechtlich tun können, um ESG-konform zu werden.

Was ist ESG?

ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Verwaltung (Governance). Sie werden umgangssprachlich auch unter dem Begriff "Nachhaltigkeit" zusammengefasst. In der Wirtschaft bedeutet es die Nachhaltigkeit eines Unternehmens in allen Bereichen, von den Auswirkungen auf die Umwelt bis zum Umgang mit den Menschen in der gesamten Lieferkette und natürlich dem eigenen Unternehmen.

Die ESG-Gesetzgebung umfasst alle Gesetze und Vorschriften zu den Themen Umwelt, Menschen und Unternehmensführung, was sehr weit gefasst ist. Im Grunde geht es darum, wie Unternehmen ihre Mitarbeiter behandeln, welche Auswirkungen sie auf die Umwelt haben und wie sie ihre Organisation aufbauen und ihr Geschäft betreiben. Als Gesellschaft glauben wir, dass dies nachhaltiger und besser gemacht werden kann, und auch unsere ethischen Standards in diesem Bereich ändern sich. Man denke nur an die Diskussionen in den sozialen Medien über die Missstände in der Modeindustrie, die Massentierhaltung und die Abfallentsorgung in armen Ländern.

Die Bedeutung von ESG für den Mittelstand

Als mittelständisches Unternehmen könnten Sie denken, dass das Sie das alles nicht betrifft. Dass dies hauptsächlich große Unternehmen betrifft, Unternehmen mit Fabriken in Niedriglohnländern, die ihren Abfall direkt in den Fluss kippen, ihre Mitarbeiter 18 Stunden am Tag arbeiten lassen und die Wälder schnell abholzen. Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. Denn gerade als mittelständisches Unternehmen haben Sie es in der Hand, bei welchem Lieferanten Sie Ihre Komponenten bestellen und von wem Sie Ihre Bauteile montieren lassen. Sie haben es in der Hand, wie Sie Ihre Mitarbeiter behandeln und wie Sie mit der verfügbaren Energie und den Ressourcen umgehen. Unternehmen mit einer Mission haben in der heutigen Zeit einen Vorteil, man denke nur an die Erfolge von Tony's Chocolonely und Ben and Jerry's.

Hindernisse

Sie können jedoch nicht kontrollieren, wie Ihre Kunden mit ESG-Themen umgehen, während Sie gleichzeitig auch die Kosten kontrollieren müssen. Der Wechsel zu einem anderen Anbieter, der vielleicht bessere ESG-Leistungen erbringt, aber auch erheblich teurer ist, klingt edel, kann Sie aber auch kurzfristig Kunden kosten. Was ist also klug? Und dann ist da noch der Lieferant, der ein jährliches Audit mit allen Fragebögen vorschreibt. Wenn Sie alle ausfüllen würden, wúrden alle Ihre Beschaffungskanäle auf der Straße liegen und verschenken Sie wertfolle wettbewerbsempfindliche Informationen. Und der Lieferant bräuchte Sie nachher gar nicht mehr. Sollten Sie das einfach so hinnehmen?

Audits bei Kunden

Wer ab 2023 grosse deutsche Unternehmen beliefert, hat vielleicht schon sein erstes Audit zu ESG-Aspekten hinter sich. Oder Sie haben zusätzliche Auflagen zur Einhaltung von ESG erhalten, denen Sie zustimmen mussten. Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, lesen Sie unbedingt unseren Artikel zum Lieferkettengesetz.

Einige Fragebögen oder Audits gehen recht weit: Es werden Fragen zu Ihrer gesamten Lieferkette gestellt, einschließlich Namen und Umsätze. Dabei handelt es sich um Betriebsgeheimisse, die normalerweise nicht weitergegeben werden sollten. Es stellt sich also die Frage, wie Sie damit geschäftlich und rechtlich umgehen. Natürlich wollen Sie den Kunden nicht verlieren, aber andererseits ist die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen auch ein Risiko. Der Kunde könnte Informationen erhalten, die er nutzen könnte, um selbst Konkurrenzangebote einzuholen, oder Sie könnten Ihre Vertraulichkeitspflicht gegenüber Ihren eigenen Lieferanten verletzen. Geschweige denn dass Sie gegebenenfalls gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen würden.

Es ist gut zu wissen, dass diese ESG-Gesetzgebung für alle neu ist und zum Teil sogar noch in der Entstehung begriffen ist. Noch hat sich kein Richter damit befasst. Im Moment sind viele Unternehmen (und ihre Berater) noch auf der Seite der Vorsicht und ziehen es vor, zu viel zu fragen, anstatt zu vergessen.

Es ist daher wichtig zu wissen, welche rechtlichen Verpflichtungen diese Unternehmen haben und welche nicht, damit Sie selbst einschätzen können, welcher Teil der Prüfungsfragen nicht beantwortet werden muss. Wir von LAW/FIRM helfen Ihnen dabei gerne. Möchten Sie mehr darüber erfahren oder haben Sie mit einer Prüfung zu kämpfen? Dann wenden Sie sich an Esther Tromp, (E: esthertromp@law-firm.international, T: +31655741267).

 

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